Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Grundlage eines Vertrages mittels Anmeldung zu einer Veranstaltung in Form von Einzeltraining, Social Walks oder Gruppenkursen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom aufgeführten Anbieter:
Mobiles Hundetraining
Mensch & Hund- Coaching
Sandra Poremba
Hundsmoor 1, 25770 Hemmingstedt
0151/16058105
Sandra.poremba0@freenet.de
- Hundetraining Anmeldung
- Einzeltraining setzt ein Anamnesegespräch und erstes Kennenlernen voraus, um individuell auf den Hund und Halter eingehen zu können.
- Social Walks, Krimiwanderungen sowie Gruppenkurse bedürfen der schriftlichen Anmeldung. Die Anmeldung wird per Email oder persönlich übermittelt.
- Nach Einreichen der Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt eine schriftliche Bestätigung über Email oder per Schreiben von der Veranstalterin Sandra Poremba; sofern eine Teilnahme aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl möglich ist.
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- 2. Zahlungen
- Die Social Walks sowie die Stunde für das Einzeltraining sind am Ende der jeweiligen Veranstaltung in bar zu entrichten. Der Preis einer Einzelstunde beläuft sich auf 45,00 Euro bei einer Dauer von 45- 60 Minuten. Für das Erstgespräch ( etwa 1,5 Stunden) sind 55,00 Euro zu entrichten.
- Eine Umsatzsteuer nach §19 Abs.1 UStG wird nicht berechnet.
- Die Preise des Social Walks, der Krimiwanderungen sowie der Gruppenkurse können aufgrund von dem jeweiligen Aufwand variieren. Die Preise der jeweiligen Veranstaltung stehen auf den dafür vorgesehenen Anmeldungen oder sind direkt bei der Veranstalterin Sandra Poremba zu erfragen.
- Gruppenkurse sind vor Kursbeginn zu zahlen.
3. Stornierung der Veranstaltung
- Der Kunde/ die Kundin kann die Veranstaltung bis zu 48 Stunden im Vorfeld absagen, ansonsten ist der volle Betrag zu entrichten.
- Ausgenommen hiervon sind Gruppenkurse. Diese sind eine Woche vor Kursbeginn abzusagen.
- Die Stornierung hat schriftlich, telefonisch oder per Email zu erfolgen.
- Leistungen aus den Kursen, die vom Kunden/ der Kundin nicht in Anspruch genommen werden, werden nicht erstattet oder nachgeholt.
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- 4. Absage des Veranstalters
- Abgesagte Kurseinheiten durch sehr schlechte Wetterverhältnisse oder Krankheit des Veranstalters werden nachgeholt. Der Kunde/ die Kundin wird telefonisch oder per Email darüber in Kenntnis gesetzt.
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- 5.Urheberrecht
- Handouts, Unterlagen, Trainingspläne unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Das Weiterleiten, Vervielfältigen, Verleihen, Veröffentlichen sowie die kommerzielle Nutzung bedürfen einer vorherigen Zustimmung durch Sandra Poremba.
- Bei Foto- und Videoaufnahmen im Training durch den Kunden/ die Kundin oder durch Dritte bedarf es der Genehmigung durch Sandra Poremba.
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- 6.Haftung
- Der Kunde/ die Kundin übernimmt die volle Haftung für durch ihn oder seinen Hund entstandene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Vor Veranstaltungsbeginn ist die Haftpflichtversicherung des teilnehmenden Hundes vorzuzeigen oder als Kopie der Anmeldung mit bei zu legen.
- Für Sach- und Personenschäden wird keine Haftung übernommen, wenn diese durch die teilnehmenden Hunde, den Kunden/ die Kundin oder durch Dritte entstehen.
- Die Hunde sind so zu halten, dass von ihnen keine Gefährdung gegenüber der Trainerin, anderen Kursteilnehmern sowie anderen Personen ausgeht.
- Der Kunde hat seinen Hund an der Leine zu führen.
- Erfolg im Training hängt vom Fleiß und der Individualität des Mensch- Hund- Teams ab, so dass für das zu erwerbende Lern-/ Veranstaltungsziel keine Garantie übernommen werden kann.
7. Des weiteren gilt
- Der Kunde/ die Kundin hat vor Beginn der gebuchten Veranstaltung die Haftpflichtversicherung sowie den Impfpass seines angemeldeten Hundes vorzuzeigen.
- Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind bis zur vollständigen Genesung von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Bei Allergien, Unverträglichkeiten oder chronischen Erkrankungen sowie Verhaltensauffälligkeiten seitens des Hundes informiert der Kunde/ die Kundin Sandra Poremba vor Beginn der Veranstaltung.
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- 8.Sonstiges
Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Meldorf vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die gültigen Bestimmungen unberührt. Es gelten wirksame Bestimmungen, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.